Fragen rund um den Mutterschutz

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Bist du werdende oder stillende Mutter und stehst in einem Beschäftigungsverhältnis? Dann erhalten du und dein Baby rund um die Geburt einen besonderen Schutz, den sogenannten Mutterschutz. Dieser dient dazu, deine Gesundheit sowie die deines Kindes während der Schwangerschaft und Stillzeit zu schützen und ermöglicht dir die Fortführung deiner Erwerbstätigkeit, soweit es verantwortbar ist. Welche Aspekte der Mutterschutz abdeckt und wie er gesetzlich geregelt ist, erfährst du im Folgenden.
Aus Mangel an praktikablen geschlechtsneutralen Alternativen in diesem Kontext werden im Text Begriffe wie “Mutter” und “Frau” verwendet. Damit sind immer alle Menschen gemeint, die von den hier beschriebenen Gesetzen geschützt sind – dies schließt explizit Menschen aller Geschlechter ein, die Kinder gebären oder stillen. Zudem ersetzt dieser Beitrag keine Rechtsberatung.

Wo und wie ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geregelt?

Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen, insbesondere auch jenen der schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchner:innen und stillenden Frauen ist im Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) und dessen Verordnungen (Verordnung 1, ArGV 1; SR 822.111 und Verordnung 3, ArGV 3; SR 822.113) geregelt. All diese arbeitsgesetzlichen Vorschriften sind zwingend und können nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgeändert werden, selbst wenn sie bzw. er damit einverstanden wäre.

Zusätzlich werden in der Mutterschutzverordnung (SR 822.11.52) gefährliche und beschwerliche Arbeiten definiert, die eine Gefahr für die gebärende Person und das Kind darstellen. Gefährliche und beschwerliche Arbeiten während der Schwangerschaft, in der Zeit nach der Geburt oder in der Stillzeit umfassen beispielsweise …
  • das Bewegen schwerer Lasten von Hand (regelmäßig mehr als 5kg, gelegentlich mehr als 10kg).
  • Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen (sich erheblich strecken oder beugen, dauernde Kauerstellung).
  • Arbeiten, die mit Einwirkungen wie Stössen, Erschütterungen oder Vibrationen verbunden sind.
  • Arbeiten unter Einwirkung von chemischen Gefahrstoffen.
Jeder Arbeitgeber muss eine Risikobeurteilung durch eine fachlich kompetente Person durchführen lassen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen umsetzen.

Wann beginnt und endet der Mutterschutz?

Die sogenannte Mutterschutzfrist gilt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft und endet 14 Wochen nach der tatsächlichen Geburt des Kindes.

Wann muss ich meine Arbeitsstelle über meine Schwangerschaft informieren?

Grundsätzlich ist es dir überlassen, wann du deine Schwangerschaft melden willst. Es ist jedoch empfehlenswert, sich so früh wie möglich mit deiner Führungskraft und Personalabteilung in Verbindung zu setzen, damit eine mögliche Gefährdung für dich und dein Kind geprüft werden kann.
Falls du dich zum Zeitpunkt deiner Schwangerschaft im Bewerbungsprozess befinden solltest, musst du weder in den Bewerbungsunterlagen noch auf Nachfrage während des Bewerbungsgesprächs deine Schwangerschaft offenbaren – in diesen Fällen darfst du sogar lügen.

Was bedeutet Kündigungsschutz und wie lange bin ich geschützt?

Für alle Frauen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis gelten Sonderschutzbestimmungen im Obligationenrecht (OR; SR 220). Die darin enthaltenen Kündigungsschutzbestimmungen sind vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung gültig. In dieser Zeit ist die Kündigung durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen (z.B. wenn du während der Probezeit schwanger wirst) unzulässig.

Erst, wenn dein Arbeitgeber weiß, dass du schwanger bist, ein Kind bekommen hast oder eine Fehlgeburt hattest, bist du vor einer Kündigung geschützt. Sollte dein:e Arbeitgeber:in dir kündigen, bevor du ihn oder sie darüber informiert hast, hast du ab der Kündigung zwei Wochen Zeit, um dies nachzuholen.

Im Falle einer verbotswidrigen Kündigung deines Arbeitgebers innerhalb des Zeitraumes, in dem der Kündigungsschutz wirksam ist, ist das Schlichtungs- und Entscheideverfahren bis zu einem Streitwert von CHF 30.000 kostenlos (vgl. Art. 113 und 114 ZPO).

Welche Beschäftigungsverbote gibt es während der Schwangerschaft?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Betrieb Schwangere und Stillende sowie deren Kind(er) vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Sollte eine gefährliche gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind nur durch das Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen ausgeschaltet werden können, muss deren Wirksamkeit mindestens vierteljährlich überprüft werden. Der betreuende Arzt bzw. die betreuende Ärztin teilt dem Arbeitgeber das Ergebnis mit und erteilt notwendige Hinweise, damit erforderliche Massnahmen getroffen werden können. Ein Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden, wenn …
  • bei gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten keine oder eine ungenügende Risikobeurteilung vorgenommen wurde.
  • die nach der Risikobeurteilung erforderlichen Schutzmassnahmen nicht umgesetzt oder nicht eingehalten werden.
  • die nach der Risikobeurteilung getroffenen Schutzmassnahmen nicht genügend wirksam sind.
  • Hinweise auf eine Gefährdung bestehen.
Falls der Arbeitgeber Schwangere oder stillende Mütter nicht an einen für sie ungefährlichen und gleichwertigen Arbeitsplatz versetzen kann, muss ihnen 80 Prozent des Lohnes, jedoch maximal 196 Franken pro Tag, fortgewährt werden und sie können zuhause bleiben (Art. 35 Abs. 3 ArG). Dieser Lohnersatz wird nicht von der Krankentaggeldversicherung übernommen.

Welche Ansprüche habe ich vor und nach der Geburt?

Als Mutter hast du nach der Geburt gemäß Art. 23 EOV Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 98 Tagen, also 14 Wochen (Voraussetzungen: die Schwangerschaft hat mindestens 23 Wochen gedauert & die Arbeitnehmerin steht bei der Geburt in einem Arbeitsverhältnis).

Darüber hinaus hast du das Recht auf Mutterschaftsentschädigung. Diese trifft im Übrigen auch auf Selbstständige oder Arbeitslose zu, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Detailliertere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen erhältst du beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) oder bei der Ausgleichskasse deines Kantons.
Auch zum Stillen deines Kindes stehen dir bezahlte Pausen zu, sodass auch hier kein Entgeltausfall eintritt. Dein Arbeitgeber ist auf deinen Wunsch hin dazu verpflichtet, dich bis zum ersten Geburtstag deines Kindes für mindestens 30 Minuten bei einem Arbeitstag von bis zu 4 Stunden; 60 Minuten bei einem Arbeitstag von mehr als 4 Stunden; 90 Minuten bei einem Arbeitstag von mehr als 7 Stunden pro Tag, freizustellen. Diese Zeit zum Stillen ist ebenfalls im Arbeitsgesetz (Art. 35a Abs. 2 ArG) verankert. Außerdem darfst du in der Zeit, in der du stillst, nur mit deinem Einverständnis beschäftigt werden und auf bloße Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder diese verlassen (Art. 35a ArG). Die Arbeitszeit ist in der Stillzeit auf maximal 9 Stunden pro Tag beschränkt, auch wenn eine längere Dauer im Arbeitsvertrag vorgesehen ist (Art. 60 Abs. 1 ArGV 1).

Wirkt sich der Mutterschutz auf den Urlaubsanspruch aus?

Sowohl während der Mutterschutzfristen als auch für die Zeit, während der du wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten darfst, hast du denselben Anspruch auf deine Urlaubstage wie in der Zeit vor Beginn der Beschäftigungsverbote. Resturlaub kann auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr oder sogar auf den Zeitpunkt nach der Elternzeit übertragen werden. Außerdem hast du einen Anspruch darauf, den Mutterschaftsurlaub um zwei Wochen über die 14 vorgesehenen Wochen hinaus zu verlängern. In diesem Fall kann dein Arbeitgeber entscheiden, ob er den zusätzlichen unbezahlten Urlaub gewähren will oder nicht. Informiere dich vorab unbedingt über deinen Versicherungsschutz, bevor du unbezahlten Urlaub beantragst.

Das war ein Überblick über die wichtigsten Informationen zum Thema Mutterschutz. Wenn du dich intensiver mit diesen Themen auseinandersetzen möchtest, schau gerne in unsere weiteren Beiträge zu den Themen Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit. Bei weiteren Fragen stehen dir die hier angegebenen Ansprechperson jederzeit – auf Wunsch auch anonym – zu Verfügung.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.