Einen Rentenantrag stellen

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Musst du aufgrund eines Schicksalsschlags plötzlich in Rente gehen und wünschst dir dabei Unterstützung? Oder nähert sich dein lang ersehnter Start in die Rente und du möchtest wissen, was du konkret tun musst, um sie zu beantragen? In jedem Fall kann dieser Schritt auf den ersten Blick komplex und überfordernd wirken. Daher beantwortet dir dieser Beitrag die wichtigsten Fragen rund um die Beantragung deiner Rente und dient dir als Hilfestellung, um diesen Prozess zu erleichtern.

Wann muss ich einen Rentenantrag stellen?

Die Altersrente erhältst du nicht automatisch, wenn du das Renteneintrittsalter erreichst. Alle Renten aus der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) gibt es nur auf Anmeldung — so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb musst du dich unbedingt bei deiner Ausgleichskasse anmelden, um dein Rentenverfahren einzuleiten. Hierbei wird empfohlen, den Antrag etwa 3 bis 4 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Szenarien, wie und wann dein Rentenbeginn eintreten kann. Hierzu gehören u.a. die Folgenden:
  • das Erreichen des Rentenalters (Altersrente)
  • der Verlust der Erwerbsfähigkeit (Invalidenrente)
  • der Tod einer angehörigen Person (Hinterlassenenrente)
Für den Bezug der BVG-Rente kontaktierst du deine Pensionskasse einige Monate bevor du das ordentliche Rentenalter erreichst, damit diese dich über die genaue Höhe der Rente und die Schritte informieren kann, die du unternehmen musst, um die Rente zu beziehen.

Wo kann ich einen Rentenantrag stellen?

Den Rentenantrag für die Altersrente kannst du online auf der Webseite der AHV stellen oder persönlich in einer Zweigstelle deiner zuständigen Ausgleichskasse. Bist du verheiratet und dein Ehegatte oder deine Ehegattin ist bereits rentenberechtigt, musst du dich bei der Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten oder der Ehegattin auszahlt.
Einen Antrag zur Ausrichtung einer Invalidenrente – oder Unterstützung bei beruflichen Massnahmen bei einer gesundheitlich bedingten Arbeitsunfähigkeit – kannst du bei der zuständigen IV-Stelle deines Wohnorts stellen. Beachte hierbei, dass allfällige Rentenleistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung im Krankheitsfall frühestens nach einem Jahr anhaltender Arbeitsunfähigkeit sowie frühestens 6 Monate nach Anmeldung ausgerichtet werden. Entsprechend solltest du eine Anmeldung auch spätestens nach 5 bis 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit vornehmen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Die benötigten Unterlagen können je nach Rentenart und individueller Lebenssituation variieren. Unabhängig von deiner individuellen Situation sind die folgenden Angaben und Dokumente in jedem Fall notwendig:
  • ein Personaldokument (wie etwa Familienausweis, Personenstandsausweis oder Familienschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, Wohnsitzbestätigung oder Reisepass)
  • deine AHV-Versicherungsnummer
  • deine Bankverbindung
Je nachdem, wie deine individuelle Situation aussieht, benötigst du außerdem zusätzlich noch die folgenden Angaben und Dokumente:
  • Geburtsscheine deiner Kinder und eventuelle Erklärung zur elterlichen Sorge (sofern du Kinder hast)
  • eine von dir ausgestellte Vollmacht (sofern eine Person deines Vertrauens den Antrag für dich stellt)
  • Arbeitszeugnisse und Lohnabrechnungen aus Erwerbstätigkeit im Ausland (sofern du im Ausland gearbeitet hast)
  • Angaben zur Ehe bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft (sofern du verheiratet bist)
  • Kopien des Dispositivs des Scheidungs- oder Trennungsurteils oder des Todesscheins (sofern du in der Vergangenheit in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gelebt hast)

Wieviel kostet die Beantragung?

Die Beantragung einer Rente ist grundsätzlich kostenlos. Es können jedoch Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung der benötigten Unterlagen entstehen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Rentenantrags?

Die Bearbeitungsdauer für einen Rentenantrag kann variieren, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und die Arbeitsbelastung der zuständigen Ausgleichskasse. Es ist daher ratsam, den Antrag rechtzeitig, d.h. etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Rentenalters, einzureichen.
Zu den Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung gilt es anzumerken, dass Rentenleistungen erst nach eingehender medizinischer Prüfung entrichtet werden. Dies nimmt in aller Regel längere Zeit in Anspruch, das Verfahren kann hier ungefähr zwei Jahre dauern.

Jetzt hast du alle nötigen Informationen, um deine Rente beantragen zu können. Falls dir dennoch etwas unklar ist oder du Unterstützung benötigst, findest du in dieser Mediathek weitere hilfreiche Beiträge rund um die gesetzliche Altersvorsorge und externe Unterstützungsmöglichkeiten.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Schweizerische Post

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