Formalitäten & Behördengänge vor der Geburt

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Erwartest du ein Kind und fühlst dich von den vielen Dingen, die organisiert werden müssen, überfordert und überwältigt? Bist du dir unsicher, was du wann zu erledigen hast und hast Angst, etwas Wichtiges zu vergessen? Vor der Geburt deines Babys kommen auf dich (und auf deine:n Partner:in) einige zu erledigende Formalitäten und Behördengänge zu. Im Folgenden erhältst du daher einen Überblick über die wichtigsten Termine sowie benötigte Unterlagen und weitere Hinweise. Nachdem du diesen Beitrag gelesen hast, kannst du dir einen Plan überlegen, wie du wann, was, wo und mit wem erledigen möchtest. Nutze dafür gerne die Checkliste im Anhang als Übersicht über die wichtigsten Formalitäten.

Eine gynäkologische Praxis suchen

Nach Feststellung der Schwangerschaft solltest du dir eine gynäkologische Praxis oder Hebamme in deiner Nähe suchen, die dich während der gesamten Schwangerschaft sowie nach der Geburt betreut und dir bei Fragen zur Seite steht. Ab Beginn der Schwangerschaft ist bis zur 16. Schwangerschaftswoche eine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen, bei der du ausführlich befragt und gründlich untersucht wirst. Die weiteren Kontrolltermine erfolgen in vierwöchigen Abständen, im letzten Monat der Schwangerschaft alle ein bis zwei Wochen. Bei unkomplizierten Schwangerschaften reichen in der Regel sieben Kontrollen bis zum Termin aus, die alle von einer Hebamme durchgeführt werden können. Zusätzliche Kontrolluntersuchungen sind natürlich bei Verdacht auf Komplikationen, Unruhe, o.Ä. immer möglich.
Hinweis: Obwohl es in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich keinen offiziellen Mutterpass gibt, stellen viele Ärzte und Ärztinnen einen Mutterpass auf Papier oder als USB-Stick aus. In diesem werden die Ergebnisse aller Untersuchungen dokumentiert, daher solltest du ihn während der gesamten Schwangerschaft immer bei dir haben.

Schwangerschaft an die Arbeits- oder Ausbildungsstätte kommunizieren

Im nächsten Schritt solltest du deine:n Arbeitgeber:in oder deine Ausbildungsstätte über deine Schwangerschaft informieren. Grundsätzlich ist es dir überlassen, wann du deine Schwangerschaft melden willst. Es ist jedoch empfehlenswert, sich so früh wie möglich mit deiner Führungskraft und Personalabteilung in Verbindung zu setzen, da ab diesem Zeitpunkt für dich der Mutterschutz gilt. In einem persönlichen Gespräch könnt ihr die Anpassungen der Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft besprechen und in diesem Zuge mögliche Gefährdungen für dich und dein Kind prüfen.

Um weitere Informationen zum Thema Mutterschutz zu erhalten, wirf gerne einen Blick in die hierzu vorhandenen Beiträge. Dort erfährst du u.a. ebenfalls, welche Ansprüche du vor und nach der Geburt hast und ob du dazu verpflichtet bist, deine Schwangerschaft im Bewerbungsprozess mitzuteilen.

Geburtsvorbereitungskurs besuchen

Um dich auf die Ankunft deines bzw. eures Babys vorzubereiten, empfiehlt es sich, ab der 25. Schwangerschaftswoche einen Geburtsvorbereitungskurs zu besuchen. Dieser Kurs bringt dir bzw. euch die wichtigsten Grundlagen des Geburtsprozesses näher und dient als emotionale Stütze während der Schwangerschaft. Außerdem enthalten die Kurse eine Beratung zu Entbindungskliniken sowie zu der Zeit nach der Geburt. Angeboten werden sie beispielsweise von Hebammen, Geburtshäusern, Kliniken, Gesundheitszentren oder Verbänden der Familienarbeit. Gemäß des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) werden 100 Franken für einen Geburtsvorbereitungskurs durch deine Krankenkasse abgedeckt, insofern der Kurs (in Gruppen) durch eine Hebamme durchgeführt wird.
Hinweis: Es ist auch möglich, an einem Paar-Kurs teilzunehmen. Wer hier die Kosten trägt, sollte zuvor bei der Krankenkasse in Erfahrung gebracht werden.

Geburtseinrichtung finden & Geburt anmelden

Um zu entscheiden, wo du dein Kind zur Welt bringen möchtest, kannst du dich vorab in Spitälern sowie in Geburtshäusern über die Gegebenheiten vor Ort informieren. Etwa um die 30. Schwangerschaftswoche herum sollte die Entscheidung dann feststehen, da zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob bestimmte Risiken vorliegen oder ein Kaiserschnitt nötig sein wird. Wenn du dich für eine Hausgeburt entscheidest, solltest du deinen Wunsch am besten mit deiner Hebamme oder deinem bzw. deiner Gynäkolog:in besprechen. Für eine Geburt im Geburtshaus bzw. mit einer geburtsbegleitenden Hebamme (Beleghebamme) ist eine frühe Anmeldung empfehlenswert. Bei einer Geburt im Spital wirst du bei der Geburt von einem Arzt bzw. einer Ärztin sowie deiner Hebamme begleitet und betreut.
Hinweis: Um herauszufinden, welche die vermeintlich richtige Einrichtung für die Geburt deines bzw. eures Kindes ist, sollten vorab Wünsche und Bedürfnisse abgesteckt werden. Darüber hinaus ist es ratsam, Informationsveranstaltungen der Spitäler und Geburtshäuser zu besuchen, die bei der Entscheidung helfen können.

Bei der Krankenkasse anmelden

Es empfiehlt sich bereits vor der Geburt deines Babys eine Krankenversicherungen mit den gewünschten Zusatzversicherungen abzuschließen. Um Leistungen aus der Zusatzversicherung in Anspruch zu nehmen, solltest du das Kind bereits vorgeburtlich anmelden, sodass die Krankenversicherung keine Vorbehalte machen kann. Sollte dein Baby krank zur Welt kommen oder nach der Geburt krank werden, zahlt die Grundversicherung derjenigen Krankenkasse, bei der das Kind angemeldet wurde. Dein Kind muss nicht in dieselbe Krankenkasse beitreten, bei der du oder dein:e Partner:in versichert sind. Informiere dich bestenfalls schon vor der Geburt über die Leistungen verschiedenerer Krankenkassen und lasse dir unverbindliche Offerten ausstellen.
Hinweis: Solltest du dein Kind noch nicht vorgeburtlich bei einer Krankenkasse anmelden (wollen), hast du bis maximal 3 Monate nach der Geburt Zeit, dies nachzuholen.

Mutterschaftsentschädigung beantragen

Wenn du berufstätig bist, hast du Anrecht auf 80 % deines Lohns während deines Mutterschaftsurlaubs, der 14 Wochen bzw. 98 Tage ab Geburt dauert. Wenn du angestellt bist, erledigt der Arbeitgeber die entsprechenden Formalitäten für dich als Gebärende:r.
Hinweis: Solltest du selbstständig, arbeitslos oder arbeitsunfähig sein, musst du den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung direkt bei der Ausgleichskasse geltend machen.

Familienzulagen (Kinderzulagen) beantragen

Allen erwerbstätigen Eltern(-teilen), die ein Kind erwarten, steht eine Familienzulage, auch Kinderzulage genannt, zu. Die Familienzulagen variieren von Kanton zu Kanton, wobei das Bundesgesetz eine Mindestleistung von 200 Franken pro Kind vorschreibt – maßgebend für die Höhe der Zulage ist die berufliche Stellung der Eltern. Die Familienzulagen werden mit dem Lohn ausbezahlt und müssen bei deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin beantragt werden.
Hinweis: Solltest du selbstständig, arbeitslos oder arbeitsunfähig sein, musst du den Anspruch auf Familienzulagen direkt bei der Ausgleichskasse geltend machen. Falls du vergessen hast, die Familienzulagen zu beantragen oder nicht wusstest, dass du Anspruch darauf hast, kannst du diese bis maximal fünf Jahre rückwirkend beantragen.

Für nicht verheiratete Eltern: Vaterschaftsanerkennung abgeben

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur für gemischtgeschlechtliche unverheiratete Paare möglich. In diesem Fall muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, damit er rechtlich als Vater gilt und in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Dies erfolgt – ausschließlich unter Zustimmung durch das Elternteil, welches das Kind geboren hat – im Zivilstandsamt. Wer dies erst nach der Geburt tun möchte, muss sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) am Wohnsitz des Kindes wenden.

Hierzu benötigt werden …
  • Personenstandsdaten beider Elternteile
  • Personenstandsdaten des Kindes (falls das Kind beim Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung bereits geboren ist)
  • Identitätsausweis
  • Wohnsitzbescheinigung
Hinweis: Gib die Vaterschaftserklärung schon vor der Geburt ab, damit du als Vater direkt in die Geburtsurkunde deines Kindes eingetragen wirst und diese nicht nachträglich angepasst werden muss.

Für nicht verheiratete Eltern: Kindesanerkennung abgeben

Eine Kindesanerkennung muss nur erfolgen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, da in diesem Fall rechtlich gesehen nur das Elternteil, welches das Kind ausgetragen hat, das Sorgerecht hat. Solltest du bzw. solltet ihr das ändern wollen, kann eine Kindesanerkennung im Zivilstandsamt oder bei der Kinderschutzbehörde abgegeben werden.
Hinweis: Eine Abgabe der Kindesanerkennung kann oftmals im Rahmen der Anerkennung der Vaterschaft oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt erledigt werden. Da bei unverheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren in der Regel ein Elternteil abstammungsrechtlich keinen Elternstatus hat, können sie grundsätzlich keine Sorgerechtserklärung abgeben.

Kinderärztliche Praxis finden

Die ersten Untersuchungen deines Babys werden meist noch in der Geburtseinrichtung selbst durchgeführt. Für die darauffolgenden regelmäßigen Untersuchungen deines Babys muss eine Kinderarztpraxis aufgesucht werden.
Hinweis: Da die Früherkennungsuntersuchungen für dein Kind sehr wichtig und die Praxen oft gefragt sind, ist es empfehlenswert, bereits während der Schwangerschaft nach einer geeigneten Praxis zu suchen.

Möglichkeiten für eine Betreuung finden

Falls du dein Kind in Betreuung geben möchtest, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die für dich (und deine:n Partner:in) in Frage kommen können. Nachdem du dich über die verschiedenen Möglichkeiten informiert hast, kannst du dich beim Träger der Einrichtung sowie der Einrichtung selbst bewerben. Erforderliche Unterlagen können direkt bei der Einrichtung erfragt werden.
Hinweis: Gerade in Großstädten lohnt es sich aufgrund der hohen Nachfrage und Wartelisten, bereits frühzeitig mit den Bewerbungen zu beginnen.

Nun hast du einen Überblick über die wichtigsten Formalitäten und Behördengänge erhalten, die vor der Geburt zu erledigen sind. Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich jederzeit an die hier angegebenen Ansprechpersonen – auf Wunsch auch anonym – wenden. Wenn du bereits neugierig bist und wissen möchtest, was nach der Geburt zu erledigen ist, dann wirf doch einen Blick in den dazugehörigen Beitrag. Nutze gern die Checklisten als Hilfestellung, damit du nichts vergisst.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Schweizerische Post

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