Berufstätig in der Rente: Überblick für Arbeitgebende

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Steht ein Mitglied deines Teams kurz vor der Pensionierung, zeigt aber Interesse daran, weiterhin im Unternehmen tätig bleiben zu wollen? Oder suchst du nach Möglichkeiten, die Erfahrung und das Wissen älterer Beschäftigten länger im Unternehmen zu halten? Dieser Beitrag beleuchtet die Perspektiven und gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Rentner:innen in der Schweiz. Außerdem erhältst du wertvolle Informationen und Ratschläge dazu, wie du diese Möglichkeiten effektiv nutzen und eine Win-Win-Situation für dein Unternehmen sowie deine Mitarbeitenden schaffen kannst.

Flexibilität bei der Weiterbeschäftigung

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Obergrenze für das Einkommen, das Rentner:innen neben ihrer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erzielen können. Wenn sie ein Einkommen über dem Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat oder CHF 16’800 pro Jahr erzielen, müssen sie jedoch weiterhin AHV-Beiträge zahlen. Dies bietet Flexibilität bei der Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Als Arbeitgeber:in solltest du daher mit deinen Mitarbeitenden sprechen, wenn diese signalisieren, in Rente gehen und gleichzeitig angestellt bleiben zu wollen.

Sozialabgaben & Steuern

Als Arbeitgeber:in bist du verpflichtet, den Arbeitgeberanteil zur AHV, Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) sowie Unfallversicherung zu zahlen. Rentner:innen, die neben ihrer Rente ein Einkommen erzielen, müssen ebenfalls Beiträge zur AHV, IV und EO leisten. Es ist daher wichtig, die korrekte Abwicklung der Lohnabrechnung sicherzustellen.

Auch wenn die Renten in der Schweiz steuerpflichtig sind, so werden sie doch mit einem geringeren Prozentsatz besteuert als Erwerbseinkommen.Als Arbeitgeber:in behältst du die Quellensteuer auf das Arbeitsentgelt ein und leitest sie an die Steuerbehörden weiter. Du solltest daher auf eine korrekte Abwicklung der Lohnsteuer achten.

Anpassung des Arbeitsvertrags

Das Erreichen des Pensionsalters bedeutet nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Daher kann der Arbeitsvertrag mit Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, meist bestehen bleiben, solange beide Parteien einverstanden sind. Es kann jedoch sinnvoll sein, die Bedingungen des Vertrags anzupassen, um den Wünschen und Bedürfnissen der Arbeitnehmer:innen Rechnung zu tragen. Dazu könnten veränderte Arbeitszeiten, eine geringere Stundenzahl oder eine Anpassung des Aufgabenbereichs gehören. Es ist dabei wichtig, vorausschauend zu handeln und diese Möglichkeiten rechtzeitig anzubieten.

Die Berufstätigkeit in der Rente bietet neue Möglichkeiten für eine flexible Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Als Arbeitgeber:in kannst du hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten und von der Erfahrung sowie dem Wissen älterer Beschäftigten profitieren. Es gilt daher, vorausschauend zu handeln und Anreize für die Weiterbeschäftigung zu schaffen.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Schweizerische Post

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