Pflegebedürftigkeit & Pflegeleistungen einfach erklärt
BeitragOb Unfall, Krankheit, Schlaganfall oder das fortschreitende Alter: Es gibt viele Ursachen, plötzlich oder allmählich zu einer Person mit Pflegebedarf zu werden. Doch was bedeutet das genau und an welchen Kriterien wird die sogenannte Pflegebedürftigkeit gemessen? In diesem Beitrag wollen wir dir die gesetzlichen Grundlagen zu diesen Fragen erläutern. Dieser Beitrag gibt jedoch ausschließlich einen allgemeinen Einblick und kann somit keine Rechtsberatung ersetzen.
Pflegebedürftigkeit
Benötigt eine Person Pflege (inkl. Akut- und Übergangspflege), muss der Bedarf von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet werden. Die Ermittlung der Pflegeleistungen, die zur Deckung des Bedarfs notwendig sind, erfolgt durch eine Pflegefachfrau oder einen Pflegefachmann in Zusammenarbeit mit der Patientin bzw. dem Patienten oder den Angehörigen. Das Ergebnis dieser Bedarfsermittlung ist anschließend umgehend dem Arzt oder der Ärztin mitzuteilen, der oder die diese angeordnet hat. Die durchzuführende Bedarfsermittlung muss sich auf ein Instrument stützen, welches die Anforderungen nach Artikel 8b KLV erfüllt.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Verpflichtung, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Kosten der Pflege werden nur teilweise durch das bestehende Sozialversicherungssystem gedeckt. In der Regel müssen sich die Versicherten also an den Kosten für Pflegeleistungen beteiligen, jedoch ist die Beteiligung auf höchstens 20 % des höchsten Beitrags der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beschränkt. Zusätzlich zur Beteiligung an Pflegeleistungen ist die ordentliche Kostenbeteiligung zu leisten.
Das Spektrum der Personen, die auf die pflegerische Unterstützung anderer Menschen angewiesen sind, ist sehr breit gefächert und erstreckt sich durch alle Altersklassen. Selbstverständlich ändert sich durch den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit nicht nur einiges für die betroffene Person, sondern gleichermaßen für ihr soziales Umfeld. Damit sowohl Betroffene als auch Angehörige diesen Weg nicht allein gehen müssen, gibt es eine Vielzahl hilfreicher Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten. In unseren weiteren Beiträgen zum Thema Pflege kannst du mehr dazu erfahren.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Verpflichtung, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Kosten der Pflege werden nur teilweise durch das bestehende Sozialversicherungssystem gedeckt. In der Regel müssen sich die Versicherten also an den Kosten für Pflegeleistungen beteiligen, jedoch ist die Beteiligung auf höchstens 20 % des höchsten Beitrags der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beschränkt. Zusätzlich zur Beteiligung an Pflegeleistungen ist die ordentliche Kostenbeteiligung zu leisten.
Das Spektrum der Personen, die auf die pflegerische Unterstützung anderer Menschen angewiesen sind, ist sehr breit gefächert und erstreckt sich durch alle Altersklassen. Selbstverständlich ändert sich durch den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit nicht nur einiges für die betroffene Person, sondern gleichermaßen für ihr soziales Umfeld. Damit sowohl Betroffene als auch Angehörige diesen Weg nicht allein gehen müssen, gibt es eine Vielzahl hilfreicher Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten. In unseren weiteren Beiträgen zum Thema Pflege kannst du mehr dazu erfahren.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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