In einem Fall von Diskriminierung handeln

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Als Führungskraft bist du Vorbild für deine Mitarbeitenden. Ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld ist die Basis für eine gute Unternehmenskultur und Zusammenarbeit.

Wenn du eine Diskriminierung am Arbeitsplatz mitbekommst, dann ist es als Führungskraft deine Aufgabe, Beschäftigte davor zu schützen und zu unterstützen. Du trägst die Verantwortung dafür, dass Hinweisen auf eine Diskriminierung im Arbeitsbereich unverzüglich nachgegangen wird.

Wenn du eine Diskriminierung bei einem bzw. einer deiner Mitarbeitenden beobachtest, ist es wichtig, dass du kein:e stille:r Zuschauer:in bist. Wenn du das Fehlverhalten ignorierst, gibst du der diskriminierenden und der betroffenen Person das Gefühl, dass ein solcher Umgang von dir toleriert wird. Zeige stattdessen der diskriminierenden Person, dass du dieses Fehlverhalten nicht duldest und jeglicher Form von Diskriminierung nachgehst. Zum Beispiel kannst du sagen „Ich halte diese Bemerkung (oder diesen Witz) für diskriminierend, unangebracht und fehl am Platz. Ich bitte dich hiermit ausdrücklich, dies zu unterlassen!"

Wenn sich eine betroffene oder außenstehende Person wegen einer Diskriminierung an dich wendet, hast du als Führungskraft ebenfalls die Aufgabe, Beschäftigte vor Diskriminierung zu schützen. Sorge dafür, dass jeglichen, auch vertraulichen Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten, unverzüglich nachgegangen wird.

Wenn du darüber hinaus den Eindruck hast, dass die diskriminierte Person psychischen Belastungen durch den Vorfall ausgesetzt ist, kann es durchaus sinnvoll sein, dass du der betroffenen Person anbietest, ein psychosoziales Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.