In einem Fall von sexueller Belästigung handeln
BeitragAls Führungskraft bist du Vorbild für deine Mitarbeitenden. Ein belästigungsfreies Arbeitsumfeld ist die Basis für eine gute Unternehmenskultur und Zusammenarbeit.
Wenn du eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz mitbekommst, dann ist es als Führungskraft deine Aufgabe, Beschäftigte davor zu schützen und zu unterstützen. Du trägst die Verantwortung dafür, dass Hinweisen auf eine sexuelle Belästigung im Arbeitsbereich unverzüglich nachgegangen wird.
Wenn du eine sexuelle Belästigung bei einem bzw. einer deiner Mitarbeitenden beobachtest, ist es wichtig, dass du kein:e stille:r Zuschauer:in bist. Wenn du das Fehlverhalten ignorierst, gibst du der belästigenden und der betroffenen Person das Gefühl, dass ein solcher Umgang von dir toleriert wird. Zeige stattdessen der belästigenden Person, dass du dieses Fehlverhalten nicht duldest und jeglicher Form von sexueller Belästigung nachgehst. Zum Beispiel kannst du sagen: „Ich halte diese Bemerkung (oder diesen Witz) für belästigend, unangebracht und fehl am Platz. Ich bitte dich hiermit ausdrücklich, dies zu unterlassen!"
Wenn sich eine betroffene oder außenstehende Person wegen einer sexuellen Belästigung an dich wendet, hast du als Führungskraft ebenfalls die Aufgabe, Beschäftigte vor sexueller Belästigung zu schützen. Sorge dafür, dass jeglichen, auch vertraulichen Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten, unverzüglich nachgegangen wird.
Die betroffene Person entscheidet, ob sie das Gespräch mit dir als Führungskraft direkt sucht oder sich an andere Ansprechpersonen oder die Personalkommission wendet. Es ist immer gut, der belästigten Person zu erklären, dass sie Schutz vom Unternehmen erhält und ihr keine Nachteile entstehen.
Wenn du darüber hinaus den Eindruck hast, dass die belästigte Person psychischen Belastungen durch den Vorfall ausgesetzt ist, kann es durchaus sinnvoll sein, dass du der betroffenen Person anbietest, ein psychosoziales Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Wenn du eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz mitbekommst, dann ist es als Führungskraft deine Aufgabe, Beschäftigte davor zu schützen und zu unterstützen. Du trägst die Verantwortung dafür, dass Hinweisen auf eine sexuelle Belästigung im Arbeitsbereich unverzüglich nachgegangen wird.
Wenn du eine sexuelle Belästigung bei einem bzw. einer deiner Mitarbeitenden beobachtest, ist es wichtig, dass du kein:e stille:r Zuschauer:in bist. Wenn du das Fehlverhalten ignorierst, gibst du der belästigenden und der betroffenen Person das Gefühl, dass ein solcher Umgang von dir toleriert wird. Zeige stattdessen der belästigenden Person, dass du dieses Fehlverhalten nicht duldest und jeglicher Form von sexueller Belästigung nachgehst. Zum Beispiel kannst du sagen: „Ich halte diese Bemerkung (oder diesen Witz) für belästigend, unangebracht und fehl am Platz. Ich bitte dich hiermit ausdrücklich, dies zu unterlassen!"
Wenn sich eine betroffene oder außenstehende Person wegen einer sexuellen Belästigung an dich wendet, hast du als Führungskraft ebenfalls die Aufgabe, Beschäftigte vor sexueller Belästigung zu schützen. Sorge dafür, dass jeglichen, auch vertraulichen Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten, unverzüglich nachgegangen wird.
Die betroffene Person entscheidet, ob sie das Gespräch mit dir als Führungskraft direkt sucht oder sich an andere Ansprechpersonen oder die Personalkommission wendet. Es ist immer gut, der belästigten Person zu erklären, dass sie Schutz vom Unternehmen erhält und ihr keine Nachteile entstehen.
Wenn du darüber hinaus den Eindruck hast, dass die belästigte Person psychischen Belastungen durch den Vorfall ausgesetzt ist, kann es durchaus sinnvoll sein, dass du der betroffenen Person anbietest, ein psychosoziales Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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